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Was Sie zur Abgeltungssteuer wissen sollten: Ab dem 1. Januar 2009 gibt es eine Abgeltungssteuer. Damit sind umfangreiche Änderungen bei der Besteuerung von Kapitalerträgen verbunden. Wir haben die wichtigsten Änderungen, die mit der Abgeltungssteuer gesetzlich geregelt werden, für Sie zusammengefasst. Die neue Abgeltungssteuer wird im Rahmen des "Unternehmensteuerreformgesetzes 2008" eingeführt. Die Abgeltungssteuer soll zu einer Angleichung der Besteuerung aller privaten Kapitalerträgen führen. Bei der Abgeltungssteuer werden alle Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden sowie nun auch erzielte Kursgewinne einheitlich mit 25 % versteuert.
Es gibt also einiges zu beachten zur neu eingeführten Steuerart. Die Abgeltungssteuer bringt aber nicht nur Nachteile, auch wenn die aus der Sicht des Anlegers überwiegen.
Ein Vorteil ist, dass Sie Kapitalerträge nicht mehr in der Steuererklärung angeben müssen, weil der Steuerabzug direkt von Ihrem Bankinstitut vorgenommen wird. Zu viel gezahlte Abgeltungssteuer kann vom Fiskus zurückgefordert werden, wenn Ihr Einkommenssteuersatz niedriger als 25% liegt. Hierzu müssen die Kapitalerträge beim Finanzamt angegeben werden, das eine sogenannte Günstigerprüfung vornimmt. Die bisherige Spekulationsfrist von einem Jahr entfällt.
Zusammengefasst kann man sagen: die Abgeltungssteuer gilt für alle laufenden Zinserträge, die dem Anleger ab dem 01.01.2009 gutgeschrieben werden. Dazu gehören Aktien, Aktienfonds, Investmentfonds, alle verzinslichen Wertpapiere wie Rentenpapiere, festverzinsliche Schuldverschreibungen und Zertifikate auch ohne Kapitalgarantie. Der Erwerbszeitpunkt der verzinslichen Wertpapiere spielt dabei keine Rolle. Angefallene Verluste sind mit positiven Kapitalerträgen wie Zinsen und Dividenden verrechenbar.
Beachten Sie bei der ggf. geplanten Umschichtung Ihres Wertpapierdepots auch die neue Regelung des Sparer-Freibetrages. Der wird zusammen mit der Werbungskostenpauschale zu einem Sparer-Pauschbetrag von 801,- EUR für Singels und 1.602,- EUR für Ehepaare zusammengefasst.
Lassen Sie sich auf jeden Fall professionell beraten.
Die Firma LANTOW, MARBACH + Partner sind ein kompetenter Ansprechpartner: www.Lantow-Marbach.de
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